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    Kfz-Haftpflichtschaden in Rumänien: Schritt für SchrittUnfall in Rumänien? Fristen, Rechte gegenüber dem RCA-Versicherer, Grüne Karte, BAAR und Verzugsstrafen nach Gesetz Nr. 132/2017 Schritt für Schritt erklärt.Rikhard PantilimonInsurance LawVersicherungsanspruch Rumänien, Schadensersatz Rumänien, Autounfall Rumänien, RCA-Versicherung Rumänien, Versicherungsschaden geltend machen Rumänien, Rumänisches Recht Kfz-Unfall2026-10-24T13:17:37.524Z2026-10-24T13:17:37.524Z3 minro
    Unfall in Rumänien? Fristen, Rechte gegenüber dem RCA-Versicherer, Grüne Karte, BAAR und Verzugsstrafen nach Gesetz Nr. 132/2017 Schritt für Schritt erklärt.
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    Kfz-Haftpflichtschaden in Rumänien: Schritt für Schritt
    Insurance Law

    Kfz-Haftpflichtschaden in Rumänien: Schritt für Schritt

    24 Oktober 2026
    3 Min. Lesezeit
    RP

    Rikhárd-Árpád Pantilimon

    Avocat definitiv (Rechtsanwalt) - Rechtsanwaltskammer Mureș

    Tätigkeitsbereiche: Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Forderungseinzug

    Kernpunkte

    • 1.Schweigen führt zur Zahlungspflicht. Teilt der Versicherer innerhalb dieser 30 Tage keine begründete Ablehnung mit, ist er zur Zahlung verpflichtet (Art. 21 Abs. 2).
    • 2.Der unstreitige Teil wird vorab gezahlt. Besteht Streit nur über die Höhe, muss der Versicherer den nicht streitigen Betrag zahlen, bevor der Streit beigelegt ist (Art. 23 Abs. 5).
    • 3.Sichern Sie Beweise: Fotos der Fahrzeuge, der Unfallstelle, der Kennzeichen und der Versicherungsdokumente; Namen und Kontaktdaten von Zeugen.
    • 4.Notieren Sie die Daten des Unfallgegners: Fahrer, Halter, Versicherer und Nummer der RCA-Police. Der Versicherte muss Ihnen diese Angaben auf Verlangen mitteilen (Art. 16 Gesetz Nr. 132/2017).
    • 5.Polizei rufen (112), wenn Personen verletzt wurden, wenn mehr als zwei Fahrzeuge beteiligt sind oder wenn sich die Beteiligten über den Hergang nicht einigen.

    Stand der Gesetzgebung: 24. Oktober 2026

    Ein Verkehrsunfall in Rumänien ist für Ausländer doppelt belastend: Formulare auf Rumänisch, unbekannte Abläufe und ein Versicherer, der die Regeln besser kennt als Sie. Die gute Nachricht: Das rumänische Recht gibt Geschädigten einen direkten Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers, feste Fristen für dessen Antwort und spürbare Sanktionen bei Verzug. Maßgeblich ist das Gesetz Nr. 132/2017 über die Kfz-Pflichtversicherung (asigurarea obligatorie de răspundere civilă auto, kurz RCA), zuletzt wesentlich geändert durch Gesetz Nr. 181/2025. Die Einzelheiten des Verfahrens regelt die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen (ASF), insbesondere durch die Norm Nr. 20/2017 in ihrer jeweils geltenden Fassung.

    Schritt 1: Am Unfallort richtig handeln

    • Sichern Sie Beweise: Fotos der Fahrzeuge, der Unfallstelle, der Kennzeichen und der Versicherungsdokumente; Namen und Kontaktdaten von Zeugen.
    • Notieren Sie die Daten des Unfallgegners: Fahrer, Halter, Versicherer und Nummer der RCA-Police. Der Versicherte muss Ihnen diese Angaben auf Verlangen mitteilen (Art. 16 Gesetz Nr. 132/2017).
    • Einvernehmliche Unfallfeststellung (constatare amiabilă de accident): Sie ist vorgesehen, wenn genau zwei Fahrzeuge beteiligt sind und nur Sachschäden entstanden sind (Art. 17). Unterschreiben Sie nur, was Sie verstehen. Wenn Sie den rumänischen Text nicht sicher lesen können, halten Sie Ihre eigene Version des Hergangs zusätzlich schriftlich fest.
    • Polizei rufen (112), wenn Personen verletzt wurden, wenn mehr als zwei Fahrzeuge beteiligt sind oder wenn sich die Beteiligten über den Hergang nicht einigen.

    Schritt 2: Wer muss wen wann informieren?

    Zwei Pflichten werden in der Praxis oft verwechselt:

    • Der Versicherte (also der Halter des versicherten Fahrzeugs) muss seinen RCA-Versicherer innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Unfall benachrichtigen (Art. 15 Abs. 1). Eine 48-Stunden-Frist sieht das Gesetz nicht vor.
    • Versäumt der Versicherte diese Pflicht, schadet das Ihnen als Geschädigtem nicht: Ihr Anspruch auf Entschädigung bleibt bestehen (Art. 15 Abs. 5 und 6).

    Als Geschädigter reichen Sie Ihren Entschädigungsantrag (cerere de despăgubire) beim RCA-Versicherer des Verursachers ein, direkt oder über einen Bevollmächtigten, auch elektronisch (Art. 20). Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch der eigene Versicherer im Rahmen der Direktregulierung zuständig (dazu unten).

    Schritt 3: Wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland beteiligt ist

    Sie sind mit Ihrem deutschen, österreichischen oder Schweizer Fahrzeug in Rumänien unterwegs. Fahrzeuge aus dem Ausland gelten als versichert, wenn das nationale Versicherungsbüro ihres Heimatstaats dem Multilateralen Abkommen beigetreten ist oder wenn gültige internationale Versicherungsdokumente vorgelegt werden (Art. 29). Für Fahrzeuge aus Drittstaaten ohne solchen Schutz ist an der Grenze eine Grenzversicherung für 30 Tage abzuschließen (Art. 30 Abs. 2 und 3). Die Grüne Karte (Carte Verde) ist das internationale Versicherungsdokument, das im Namen des nationalen Büros ausgestellt wird (Art. 2).

    Ein im Ausland versichertes Fahrzeug hat Ihren Schaden in Rumänien verursacht. Dann machen Sie Ihre Ansprüche über das Rumänische Kfz-Versichererbüro (Biroul Asigurătorilor de Autovehicule din România, BAAR) oder über den benannten Korrespondenten geltend (Art. 22 Abs. 3).

    Ein in Rumänien versichertes Fahrzeug hat Ihnen als Bewohner eines anderen EU- oder EWR-Staats einen Schaden zugefügt. Jeder rumänische RCA-Versicherer muss in den anderen Mitgliedstaaten einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen, der Ihren Fall mit vollen Befugnissen bearbeitet und ihn in der Amtssprache Ihres Wohnsitzstaats prüfen kann (Art. 24 Abs. 1, 2 und 4). Sie können sich also häufig in Ihrer eigenen Sprache an eine Stelle in Ihrem Heimatstaat wenden. Ihr Recht, direkt gegen den Verursacher oder dessen Versicherer vorzugehen, bleibt davon unberührt (Art. 24 Abs. 5).

    Der Verursacher war nicht versichert oder ist unbekannt. Dann tritt das BAAR als Entschädigungsstelle ein. Bei einem identifizierten, aber nicht versicherten Fahrzeug werden Sach- und Personenschäden ersetzt; bei einem unbekannten Fahrzeug vor allem Personenschäden, Sachschäden nur unter zusätzlichen Voraussetzungen und mit einer Selbstbeteiligung von 500 € (Art. 33 Abs. 1).

    Wichtig für Geschädigte ohne Wohnsitz in Rumänien: Die Entschädigung wird auch dann gezahlt, wenn die geschädigte Person weder Wohnsitz noch Aufenthalt noch Sitz in Rumänien hat (Art. 14 Abs. 10).

    Schritt 4: Was Sie verlangen können

    Der RCA-Versicherer ersetzt die nachgewiesenen Schäden bis zur Haftungshöchstgrenze (Art. 11 Abs. 1 und 2, Art. 14 Abs. 1), insbesondere:

    • Personenschäden und Tod, einschließlich immaterieller Schäden (Schmerzensgeld), Art. 11 Abs. 2 Buchst. a;
    • Sachschäden, einschließlich Ab- und Anmeldekosten, Gebühren, Kosten der Schadensminderung und der Wertminderung des Fahrzeugs nach der Reparatur, nachgewiesen durch Belege oder Gutachten (Buchst. b);
    • Reparaturkosten zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall (Buchst. c);
    • Nutzungsausfall, einschließlich eines Ersatzfahrzeugs nach Wahl des Geschädigten (Buchst. d);
    • Gerichtskosten oder Kosten eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens, wenn die Lösung zu Ihren Gunsten ausfällt (Buchst. e);
    • Abschleppkosten in den gesetzlich beschriebenen Grenzen (Buchst. f).

    Totalschaden: Der Versicherer ermittelt den Marktwert unmittelbar vor dem Unfall. Sie können wählen, ob Sie bis zu diesem Wert reparieren lassen oder die Differenz zwischen Marktwert und Restwert erhalten (Art. 14 Abs. 2).

    Höchstgrenze: Auf Ihr Verlangen muss der Versicherer Ihnen die maximale Entschädigungssumme innerhalb von sieben Kalendertagen mitteilen (Art. 14 Abs. 1).

    Personenschäden: Für die außergerichtliche Bemessung gelten Punktetabellen, die das Gesundheitsministerium und die ASF gemeinsam festlegen; im Gerichtsverfahren entscheidet das Gericht auf Grundlage medizinischer, rechtsmedizinischer, psychologischer und statistischer Beweise (Art. 22 Abs. 5 und 6). Allgemeine Grundlage für immaterielle Schäden ist Art. 1391 des Zivilgesetzbuchs.

    Schritt 5: Die Fristen des Versicherers

    Hier liegt Ihr stärkster Hebel:

    Will der Versicherer den Fall untersuchen, weil es ernsthafte Anhaltspunkte für Zweifel am Unfallgeschehen gibt, muss er Sie innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eröffnung der Schadenakte darüber informieren; sonst verliert er dieses Recht und muss zahlen (Art. 21 Abs. 3).

    Schritt 6: Ein zu niedriges Angebot anfechten

    Typische Streitpunkte sind niedrige Stundensätze, gebrauchte statt neuer Teile, eine nicht berücksichtigte Wertminderung oder eine zu knappe Bewertung von Verletzungen. So gehen Sie vor:

    • Nehmen Sie ein Angebot nicht vorschnell an. Die Zehn-Tage-Zahlungsfrist läuft erst ab Annahme.
    • Lassen Sie ein eigenes Gutachten erstellen. Der Reparaturwert wird über spezialisierte Bewertungssysteme oder gesetzlich vorgesehene Dokumente bestimmt; die Werkstatt kann ihren eigenen ausgewiesenen Stundensatz verwenden (Art. 14 Abs. 3).
    • Widersprechen Sie schriftlich und begründet, mit Belegen.
    • Außergerichtliche Streitbeilegung: Verbraucher können Streitigkeiten mit Versicherern vor die bei der ASF eingerichtete Stelle für alternative Streitbeilegung im Nichtbankenfinanzsektor (SAL-FIN) bringen. Ihre Kosten sind bei günstigem Ausgang erstattungsfähig (Art. 11 Abs. 2 Buchst. e).
    • Klage: Im Prozess richtet sich die Klage gegen den RCA-Versicherer; der Unfallverursacher ist zwingend als Streitbeteiligter (intervenient forțat) zu laden (Art. 22 Abs. 1).

    Schritt 7: Verjährung

    Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach rumänischem Recht grundsätzlich in drei Jahren (Art. 2517 Zivilgesetzbuch). Die Frist beginnt, wenn der Geschädigte den Schaden und den Verantwortlichen kannte oder kennen musste (Art. 2528 Abs. 1). Für Ansprüche aus einem Versicherungsverhältnis sieht das Zivilgesetzbuch dagegen zwei Jahre vor (Art. 2519 Abs. 1). Welche Frist für den Direktanspruch gegen den RCA-Versicherer im Einzelfall gilt, sollte rechtzeitig geprüft werden. Vorsichtig planen Sie mit der kürzeren Frist und handeln deutlich vor Ablauf von zwei Jahren.

    Direktregulierung (decontare directă)

    Die Direktregulierung über den eigenen Versicherer ist nur möglich, wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind: Unfall in Rumänien, beide Fahrzeuge in Rumänien zugelassen und RCA-versichert, nur Fahrzeugschäden, keine Personenschäden (Art. 26 Abs. 1). Für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen kommt sie daher nicht in Betracht. Sie schließt den Direktanspruch gegen den Versicherer des Verursachers nicht aus (Art. 26 Abs. 4).

    Häufige Fragen

    Kann ich den Schaden vom Ausland aus regulieren? Ja. Den Antrag können Sie elektronisch oder über einen Bevollmächtigten einreichen (Art. 20). Mit einer Vollmacht kann ein Anwalt in Rumänien für Sie handeln.

    Der Unfall liegt schon Monate zurück. Ist es zu spät? In der Regel nicht. Beweise werden aber mit der Zeit schwerer zu beschaffen, und die Verjährung sollten Sie im Blick behalten.

    Muss ich mich mit einer Teilzahlung zufriedengeben? Nein. Der unstreitige Betrag ist vorab zu zahlen (Art. 23 Abs. 5); über den Rest können Sie weiter verhandeln oder klagen.

    Wann Sie rechtlichen Rat einholen sollten

    Rechtlicher Rat ist besonders sinnvoll bei Personenschäden, bei einem Totalschaden, wenn der Versicherer die 30-Tage-Frist verstreichen lässt oder ablehnt, wenn ein ausländisches Fahrzeug oder ein unbekannter Verursacher beteiligt ist oder wenn die Verjährung näher rückt. Versicherungsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei; wir begleiten Geschädigte gegenüber Versicherern, vor der Streitbeilegungsstelle und vor Gericht.

    Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Schildern Sie uns Ihren Fall schriftlich an

    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall an einen Anwalt.

    Zuletzt aktualisiert: 24.10.2026

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