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Digitales Nomaden-Visum Rumänien: Voraussetzungen und Ablauf
Stand der Gesetzgebung: 24. Oktober 2026
Rumänien gehört zu den EU-Staaten, die ein eigenes Visum für digitale Nomaden eingeführt haben. Es erlaubt Drittstaatsangehörigen, in Rumänien zu leben und weiter für einen ausländischen Arbeitgeber oder das eigene ausländische Unternehmen zu arbeiten. Rechtsgrundlage ist die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 194/2002 über die Rechtsstellung der Ausländer (OUG 194/2002), in die das Gesetz Nr. 22/2022 die Regeln für digitale Nomaden eingefügt hat. Dieser Beitrag zeigt, wer das Visum erhält, welche Unterlagen nötig sind und was nach der Einreise zu tun ist.
Brauchen Sie dieses Visum überhaupt?
Nein, wenn Sie Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staats oder der Schweiz sind. Dann können Sie aufgrund der Freizügigkeit in Rumänien leben und arbeiten; bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten lassen Sie sich beim Generalinspektorat für Einwanderung (IGI) registrieren.
Das Nomaden-Visum richtet sich an Drittstaatsangehörige, etwa aus den USA, dem Vereinigten Königreich, Kanada, der Türkei oder Indien.
Wer gilt als digitaler Nomade?
Das Gesetz definiert den digitalen Nomaden als Ausländer, der
- bei einem außerhalb Rumäniens registrierten Unternehmen angestellt ist und seine Leistungen mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie erbringt, oder
- ein außerhalb Rumäniens registriertes Unternehmen besitzt, in dessen Rahmen er so tätig ist,
und der diese Tätigkeit aus der Ferne ausüben kann (Art. 2 OUG 194/2002).
Das Visum ist ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt „für andere Zwecke“ (Art. 49 Abs. 1 Buchst. f^1). Es setzt voraus, dass Ihre Einkünfte aus der Tätigkeit für das ausländische Unternehmen stammen.
Die Einkommensschwelle
Die wichtigste Voraussetzung: Sie müssen Unterhaltsmittel aus Ihrer Tätigkeit nachweisen, und zwar mindestens in Höhe des Dreifachen des durchschnittlichen monatlichen Bruttoverdiensts in Rumänien, und zwar
- für jeden der letzten sechs Monate vor dem Visumantrag und
- für den gesamten Zeitraum, für den das Visum erteilt wird
(Art. 49 Abs. 2^1 Buchst. g).
Welcher Betrag gilt 2026? Das Gesetz nennt keinen festen Betrag, sondern knüpft an den durchschnittlichen Bruttoverdienst an. Maßgeblich ist der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst in Rumänien; das Einkommen muss mindestens das Dreifache dieses Werts erreichen. In der Praxis wird dafür in der Regel der Wert herangezogen, der jährlich für den Haushalt der staatlichen Sozialversicherung festgelegt wird. In Euro hängt der Betrag zusätzlich vom Wechselkurs ab. Welchen Referenzwert und welchen Kurs das Konsulat im konkreten Verfahren zugrunde legt, sollten Sie vor dem Antrag dort erfragen; eine zu knappe Kalkulation gefährdet den Antrag.
Feste Euro-Beträge, die im Internet kursieren, beruhen oft auf früheren Durchschnittswerten und sind daher mit Vorsicht zu lesen.
Die Unterlagen
Für das Visum verlangt Art. 49 Abs. 2^1 OUG 194/2002 insbesondere:
Planen Sie Zeit für Apostillen und beglaubigte Übersetzungen ein. Sie verzögern das Verfahren in der Praxis häufig.
Der Antrag Schritt für Schritt
Schritt 1: Antrag beim rumänischen Konsulat
Das Visum wird auf Antrag von den rumänischen Auslandsvertretungen in dem Staat erteilt, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben (Art. 49 Abs. 1). Der Antrag wird nicht angenommen, wenn er mehr als drei Monate vor der geplanten Einreise gestellt wird (Art. 29 Abs. 4 Buchst. a). In der Regel werden Sie zu einem Gespräch geladen (Art. 29 Abs. 3).
Schritt 2: Einreise mit dem Visum D
Das Visum für einen langfristigen Aufenthalt wird für 90 Tage erteilt (Art. 24 Abs. 1). In dieser Zeit beantragen Sie in Rumänien die Aufenthaltserlaubnis.
Schritt 3: Aufenthaltserlaubnis beim IGI
Den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsrechts stellen Sie persönlich bei der IGI-Dienststelle Ihres Wohnorts, mindestens 30 Tage vor Ablauf des genehmigten Aufenthalts (Art. 51 Abs. 1). Für digitale Nomaden gilt:
- Vorzulegen sind erneut der Arbeitsvertrag oder der Nachweis des eigenen, seit mindestens drei Jahren bestehenden Unternehmens sowie die Unternehmensbescheinigung, jeweils mit beglaubigter Übersetzung (Art. 69 Abs. 1 Buchst. i).
- Sie müssen Einkünfte von mindestens dem Dreifachen des durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensts für den Verlängerungszeitraum nachweisen (Art. 69 Abs. 3).
- Hinzu kommen die allgemeinen Voraussetzungen, etwa Wohnraumnachweis und Krankenversicherung (Art. 50 Abs. 2).
Die erste Verlängerung wird für sechs Monate gewährt. Weitere Verlängerungen sind möglich, wenn Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen und eine Einkommensbescheinigung der zuständigen Steuerbehörde vorlegen (Art. 69 Abs. 7). In der Aufenthaltserlaubnis wird der Vermerk „nomad digital“ eingetragen (Art. 107 Abs. 2^5).
Das IGI entscheidet über Verlängerungsanträge in der Regel innerhalb von 30 Tagen; bei zusätzlichen Prüfungen kann sich die Frist um höchstens 15 Tage verlängern (Art. 51 Abs. 4).
Steuern: Die 183-Tage-Grenze
Das Visum selbst regelt keine Steuerbefreiung. Ob Sie in Rumänien steuerpflichtig werden, bestimmt das rumänische Steuergesetzbuch (Codul fiscal, Gesetz Nr. 227/2015). Eine natürliche Person gilt unter anderem dann als in Rumänien ansässig, wenn sie sich in einem Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten insgesamt mehr als 183 Tage in Rumänien aufhält (Art. 7 Nr. 28 Buchst. c). Ansässige Personen sind grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig (Art. 7 Nr. 37).
Für viele Nomaden heißt das: Bei einem längeren Aufenthalt können Sie in Rumänien unbeschränkt steuerpflichtig werden, auch wenn Ihr Arbeitgeber im Ausland sitzt. Ob und wo Sie am Ende Steuern zahlen, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Rumänien und Ihrem bisherigen Ansässigkeitsstaat ab. Lassen Sie diese Frage vor der Einreise prüfen, nicht erst bei der ersten Steuererklärung.
Häufige Fehler
- Einkommen nur im Durchschnitt erreicht: Das Gesetz verlangt die Schwelle für jeden der letzten sechs Monate.
- Zu junges eigenes Unternehmen: Wer als Unternehmer kommt, braucht ein seit mindestens drei Jahren registriertes Unternehmen.
- Fehlende Steuerbescheinigung aus dem Ansässigkeitsstaat oder fehlende Apostille.
- Krankenversicherung mit zu geringer Deckung oder ohne Geltung im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten.
- Verlängerungsantrag zu spät gestellt: Die 30-Tage-Frist vor Ablauf gilt auch hier.
Wann Sie rechtlichen Rat einholen sollten
Rechtlicher Rat ist sinnvoll, wenn Ihr Einkommen schwankt, wenn Sie als Freiberufler mit mehreren Auftraggebern arbeiten, wenn Familienangehörige mitkommen sollen, wenn ein Antrag abgelehnt wurde oder wenn Sie später einen anderen Aufenthaltszweck anstreben. Unsere Kanzlei begleitet ausländische Fachkräfte bei der Vorbereitung der Unterlagen und im Verfahren beim IGI; für steuerliche Fragen arbeiten wir mit Steuerberatern zusammen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine Prüfung Ihrer Situation schreiben Sie uns an