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Aufenthaltserlaubnis Rumänien: Arten, Voraussetzungen, Antrag
Stand der Gesetzgebung: 24. Oktober 2026
Wer als Drittstaatsangehöriger in Rumänien arbeiten, ein Unternehmen führen, studieren oder mit seiner Familie leben möchte, braucht einen Aufenthaltstitel. Rechtsgrundlage ist die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 194/2002 über die Rechtsstellung der Ausländer in Rumänien (OUG 194/2002, neu veröffentlicht und mehrfach geändert, zuletzt in wesentlichen Punkten durch OUG Nr. 32/2026). Zuständig für das Aufenthaltsrecht im Inland ist das Generalinspektorat für Einwanderung (Inspectoratul General pentru Imigrări, IGI). Dieser Beitrag zeigt, welche Titel es gibt und wie der Weg dorthin aussieht.
Für wen gilt dieser Leitfaden?
Er richtet sich an Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz brauchen keine Aufenthaltserlaubnis; für sie gelten die Regeln der EU-Freizügigkeit, und bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten lassen sie sich beim IGI registrieren und erhalten eine Anmeldebescheinigung (certificat de înregistrare).
Das Grundprinzip: erst Visum D, dann Aufenthaltserlaubnis
Der rumänische Weg hat zwei Stufen:
Der Antrag auf Visum D darf nicht früher als drei Monate vor der geplanten Einreise gestellt werden; sonst wird er nicht angenommen (Art. 29 Abs. 4 Buchst. a). In der Regel wird der Antragsteller zu einem Gespräch geladen (Art. 29 Abs. 3). Bestimmte Personen sind von der Visumpflicht für den langfristigen Aufenthalt befreit; ob dies in Ihrem Fall zutrifft, sollte vor der Planung geklärt werden.
Grundsätzlich gilt: Die Verlängerung wird für denselben Zweck gewährt, für den das Visum erteilt wurde (Art. 50 Abs. 2 Buchst. d). Ein Wechsel des Zwecks ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich.
Die Aufenthaltszwecke im Überblick
Das Visum D und das befristete Aufenthaltsrecht gibt es unter anderem für folgende Zwecke (Art. 24 ff. OUG 194/2002):
Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer
Seit der Reform durch OUG Nr. 32/2026 stellt der Arbeitgeber (oder eine zugelassene Vermittlungsagentur) einen einheitlichen Antrag (cerere unică) über die elektronische Plattform; auf dieser Grundlage wird das Visum D zur Beschäftigung erteilt, das zugleich das Recht zur Arbeit in Rumänien bescheinigt (Art. 44 Abs. 1 und 2). Das IGI prüft die Zulässigkeit innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Einreichung des Antrags auf der Plattform (Art. 44 Abs. 10).
Für die Verlängerung in Rumänien ist ein Vollzeit-Arbeitsvertrag mit einem Gehalt mindestens in Höhe des landesweiten garantierten Bruttomindestlohns erforderlich (Art. 56 Abs. 1). Das Aufenthaltsrecht wird für die Laufzeit des Arbeitsvertrags verlängert, höchstens für zwei Jahre (Art. 56 Abs. 2). Hochqualifizierte Arbeitnehmer (EU Blue Card) erhalten die Vertragslaufzeit plus drei Monate, höchstens drei Jahre (Art. 56 Abs. 3). Für Saisonarbeit, Entsendung und konzerninterne Transfers (ICT) gelten Sonderregeln.
Gesellschafter mit Investition („kommerzielle Tätigkeit“)
Für Gesellschafter oder Aktionäre einer rumänischen Gesellschaft mit Leitungs- oder Verwaltungsbefugnissen gibt es ein eigenes Visum, das eine Stellungnahme des Rumänischen Zentrums für Handels- und Investitionsförderung voraussetzt (Art. 43). Die gesetzlichen Mindestanforderungen sind:
| Voraussetzung | SRL (GmbH) | SA (AG) |
|---|---|---|
| Nachweis eigener Mittel auf einem rumänischen Bankkonto | mindestens 100.000 € | mindestens 150.000 € |
| Investition (Kapital- oder Technologieeinlage) binnen 12 Monaten nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis | mindestens 100.000 € | mindestens 150.000 € |
| Neue Arbeitsplätze binnen 12 Monaten | mindestens 10 | mindestens 15 |
Hinzu kommt ein Businessplan. Beantragen mehrere Gesellschafter das Visum, erhöhen sich Investition und Arbeitsplätze entsprechend (Art. 43 Abs. 3).
Geschäftsführer (Administrator)
Ausländer, die zum Administrator einer rumänischen Gesellschaft bestellt sind, können das Aufenthaltsrecht unter anderem dann erhalten, wenn sie weder Gesellschafter dieser noch einer anderen rumänischen juristischen Person sind und dies in den letzten zwei Jahren auch nicht waren, und wenn die Gesellschaft eine Kapitaleinlage oder einen Technologietransfer von mindestens 50.000 € geleistet hat (Art. 69 Abs. 1 Buchst. d). Nachzuweisen sind außerdem Unterhaltsmittel von mindestens 500 € monatlich aus der Tätigkeit als Administrator (Art. 69 Abs. 3).
Studium
Für die Zulassung an einer rumänischen Hochschule gibt es ein eigenes Studienvisum mit anschließender jährlicher Verlängerung (Art. 45 und 58). Wichtig für die spätere Planung: Studienzeiten zählen für den langfristigen Aufenthalt nur zur Hälfte (Art. 71 Abs. 1 Buchst. a Ziff. iii).
Familienzusammenführung
Ein Ausländer mit einer für ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis, einer EU Blue Card, einem ICT-Titel oder einem langfristigen Aufenthaltsrecht kann als „Sponsor“ insbesondere den Ehegatten und die minderjährigen ledigen Kinder nachholen (Art. 46 Abs. 1). Eltern ersten Grades in aufsteigender Linie können zugelassen werden, wenn sie sich nicht selbst unterhalten können und im Herkunftsland keine angemessene familiäre Unterstützung haben (Art. 46 Abs. 2 Buchst. a). Für Familienangehörige rumänischer Staatsbürger gelten teilweise abweichende Regeln.
Digitale Nomaden
Seit 2022 sieht OUG 194/2002 ein Visum D für digitale Nomaden vor, die für einen im Ausland registrierten Arbeitgeber oder ihr eigenes ausländisches Unternehmen aus der Ferne arbeiten (Art. 49 Abs. 1 Buchst. f^1, eingefügt durch Gesetz Nr. 22/2022). Verlangt werden unter anderem Einkünfte von mindestens dem Dreifachen des durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensts in Rumänien in jedem der letzten sechs Monate vor dem Antrag. Einzelheiten finden Sie in unserem Beitrag zum Digitalen Nomaden-Visum.
Weitere Zwecke
Das Gesetz kennt außerdem Visa und Aufenthaltsrechte für wirtschaftliche Tätigkeiten als Selbstständige (Art. 41), freie Berufe (Art. 42), religiöse Tätigkeiten (Art. 47), wissenschaftliche Forschung (Art. 48) sowie „andere Zwecke“ wie langfristige medizinische Behandlung, Freiwilligendienste oder Au-pair-Tätigkeiten (Art. 49 und 69).
Verlängerung beim IGI: Fristen und Unterlagen
Frist. Der Antrag auf Verlängerung ist persönlich und mindestens 30 Tage vor Ablauf des genehmigten Aufenthalts bei der IGI-Dienststelle am Wohnort einzureichen (Art. 51 Abs. 1). Wer diese Frist versäumt, riskiert Probleme mit dem Aufenthaltsstatus.
Allgemeine Voraussetzungen (Art. 50 Abs. 2), unter anderem:
- gültiges Reisedokument;
- Einhaltung des bisherigen Aufenthaltszwecks;
- Nachweis eines rechtmäßig genutzten Wohnraums und tatsächliches Wohnen an der angegebenen Adresse;
- Nachweis der Krankenversicherung;
- Zahlung der Gebühren;
- die besonderen Voraussetzungen des jeweiligen Zwecks.
Dauer. Das befristete Aufenthaltsrecht wird in der Regel für Zeiträume von bis zu einem Jahr verlängert (Art. 50 Abs. 2); längere Zeiträume sind vorgesehen, wo das Gesetz dies bestimmt, etwa bei Beschäftigung (Art. 50 Abs. 4, Art. 56).
Bearbeitung. Über den Antrag wird innerhalb von 30 Tagen entschieden; bei zusätzlichen Prüfungen kann die Frist um höchstens 15 Tage verlängert werden (Art. 51 Abs. 4). Wer sich bei Antragstellung rechtmäßig in Rumänien aufhält, behält sein Aufenthaltsrecht bis zur Entscheidung (Art. 51 Abs. 4^2). Ein persönliches Gespräch kann angeordnet werden; bei der Familienzusammenführung nehmen beide Ehegatten teil (Art. 51 Abs. 6 und 7).
Das langfristige Aufenthaltsrecht
Das langfristige Aufenthaltsrecht (drept de ședere pe termen lung) wird auf unbestimmte Zeit erteilt (Art. 70 Abs. 1). Die wichtigsten Voraussetzungen nach Art. 71 Abs. 1:
| Voraussetzung | Inhalt |
|---|---|
| Voraufenthalt | ununterbrochen fünf Jahre mit befristetem Aufenthaltsrecht vor dem Antrag |
| Abwesenheiten | höchstens sechs Monate am Stück und insgesamt höchstens zehn Monate in diesen fünf Jahren |
| Studienzeiten | zählen zur Hälfte |
| Unterhaltsmittel | mindestens in Höhe des landesweiten garantierten Bruttomindestlohns, für mindestens zwölf Monate |
| Krankenversicherung | im rumänischen Sozialversicherungssystem |
| Wohnraum | rechtmäßig genutzt |
| Sprache | Rumänisch mindestens auf befriedigendem Niveau; nachzuweisen durch ein Sprachzertifikat mindestens auf Niveau A2 des Europäischen Referenzrahmens (Art. 72 Abs. 1 Buchst. f) |
| Sicherheit und öffentliche Ordnung | keine Gefährdung |
Für Anträge auf langfristigen Aufenthalt, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, gilt nach Art. 52 Abs. 6 OUG Nr. 32/2026 noch das bisherige Recht; das Sprachzertifikat A2 nach Art. 72 Abs. 1 Buchst. f ist erst für spätere Anträge vorgeschrieben.
Investoren, die nachweislich mindestens 1.000.000 € investiert oder mehr als 100 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen haben, kann das langfristige Aufenthaltsrecht ohne die Voraussetzungen des fünfjährigen Voraufenthalts und der Unterhaltsmittel erteilt werden (Art. 71 Abs. 4).
Das langfristige Aufenthaltsrecht erlischt unter anderem bei einer Abwesenheit von Rumänien von mehr als zwölf aufeinanderfolgenden Monaten, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen (Art. 70 Abs. 3 Buchst. c).
Praktische Hinweise
- Zweck zuerst festlegen. Das Visum D bestimmt, welche Verlängerung später möglich ist.
- Urkunden rechtzeitig beschaffen. Ausländische Dokumente brauchen meist Apostille oder Legalisation und eine beglaubigte Übersetzung ins Rumänische.
- Mietvertrag registrieren lassen. Der Nachweis des Wohnraums ist bei jeder Verlängerung erforderlich.
- Fristen im Kalender führen: 90 Tage Gültigkeit des Visums D, 30 Tage Vorlauf für jede Verlängerung.
- Abwesenheiten dokumentieren, wenn Sie später das langfristige Aufenthaltsrecht anstreben.
Wann Sie rechtlichen Rat einholen sollten
Rechtlicher Rat lohnt sich vor allem, wenn Sie den Aufenthaltszweck wechseln möchten, wenn ein Antrag abgelehnt wurde, wenn Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer einreisen oder wenn Familienangehörige mitkommen sollen. Unsere Kanzlei unterstützt ausländische Unternehmer, Führungskräfte und Familien bei der Vorbereitung der Unterlagen und im Verfahren beim IGI.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine Prüfung Ihrer Situation schreiben Sie uns an