Marken, Patente und Urheberrecht in Rumänien: OSIM, EUIPO, Europäisches Patent und Einheitspatent, seit 2024 mit Rumänien im EPG-System. Ein Überblick.
    • geistiges eigentum Rumänien
    • markenregistrierung Rumänien
    • OSIM
    • patent Rumänien
    • urheberrecht Rumänien
    Zurück zum Blog
    IP-Schutz in Rumänien: Marken, Patente, Urheberrecht
    Intellectual Property

    IP-Schutz in Rumänien: Marken, Patente, Urheberrecht

    4 Min. Lesezeit

    Stand der Gesetzgebung: 24. Oktober 2026

    Wer in Rumänien Produkte verkauft, Software entwickeln lässt oder eine Marke aufbaut, sollte früh klären, welche Rechte er braucht und auf welchem Weg er sie erlangt. Rumänien ist Mitglied der Europäischen Union und der Europäischen Patentorganisation. Für Unternehmen bedeutet das: Neben dem nationalen Schutz über das rumänische Patent- und Markenamt OSIM stehen die Unionsmarke, das Europäische Patent und seit dem 1. September 2024 auch das Einheitspatent mit Wirkung für Rumänien zur Verfügung. Dieser Beitrag ordnet die Optionen und zeigt, wo in der Praxis Fehler entstehen.

    Die rechtlichen Grundlagen

    Die wichtigsten nationalen Gesetze sind:

    • Gesetz Nr. 84/1998 über Marken und geografische Angaben, zuletzt republiziert im Amtsblatt (Monitorul Oficial) Nr. 856 vom 18. September 2020, nach den Änderungen durch das Gesetz Nr. 112/2020, und seitdem geändert durch das Gesetz Nr. 30/2024;
    • Gesetz Nr. 64/1991 über Erfindungspatente, republiziert im Amtsblatt Nr. 613 vom 19. August 2014 und seitdem geändert, unter anderem durch das Gesetz Nr. 30/2024;
    • Gesetz Nr. 8/1996 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

    Hinzu kommen das Unionsrecht, insbesondere die Verordnung über die Unionsmarke, und internationale Abkommen wie das Europäische Patentübereinkommen und das Madrider System für internationale Markenregistrierungen.

    Zuständige Behörde für nationale Marken, Patente, Geschmacksmuster und geografische Angaben ist das Oficiul de Stat pentru Invenții și Mărci (OSIM) in Bukarest.

    Marken: national, international oder europäisch

    Die rumänische Marke beim OSIM

    In Rumänien entsteht Markenschutz durch Eintragung beim OSIM. Die Eintragung verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht, die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Die Schutzdauer beträgt, wie nach dem harmonisierten Markenrecht der Union, zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.

    Der Ablauf in groben Zügen:

    Die aktuellen Gebühren und Fristen veröffentlicht das OSIM selbst. Sie sollten vor der Anmeldung dort abgefragt werden, da sie sich ändern können.

    Die Unionsmarke beim EUIPO

    Eine beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante eingetragene Unionsmarke gilt einheitlich in allen Mitgliedstaaten, also auch in Rumänien. Sie lohnt sich, wenn Sie mehrere EU-Märkte bedienen. Der Nachteil: Ein älteres Recht in einem einzigen Mitgliedstaat kann die gesamte Anmeldung zu Fall bringen.

    Die internationale Registrierung

    Über das Madrider System der WIPO können Inhaber einer Basismarke den Schutz auf Rumänien oder auf die Europäische Union erstrecken. Das ist häufig der effizienteste Weg für Unternehmen aus Drittstaaten, die bereits eine Heimatmarke besitzen.

    Welcher Weg passt?

    Für ein Unternehmen, das nur in Rumänien tätig ist, genügt oft die nationale Marke. Wer in mehreren Mitgliedstaaten verkauft, fährt mit der Unionsmarke meist besser. Wichtig für beide: Eine Marke, die nicht ernsthaft benutzt wird, kann nach Ablauf der gesetzlichen Benutzungsschonfrist angreifbar werden. Dokumentieren Sie daher die Benutzung in Rumänien, etwa durch Rechnungen, Kataloge und Werbung.

    Patente: national, europäisch, einheitlich

    Das rumänische Patent

    Das OSIM erteilt Patente für Erfindungen, die neu sind, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Schutzdauer beträgt höchstens 20 Jahre ab dem Anmeldetag, vorausgesetzt, die Jahresgebühren werden gezahlt. Ein nationales Patent ist vor allem dann sinnvoll, wenn Rumänien der einzige oder der wichtigste Markt ist.

    Eine Grundregel gilt für jedes Patentsystem: Wer seine Erfindung vor der Anmeldung öffentlich zeigt, etwa auf einer Messe, in einem Fachartikel oder auf der eigenen Website, gefährdet die Neuheit. Erst anmelden, dann veröffentlichen.

    Das Europäische Patent mit Validierung in Rumänien

    Das Europäische Patentamt (EPA) erteilt nach einem einheitlichen Verfahren ein Europäisches Patent, das anschließend in den gewünschten Staaten validiert wird, auch in Rumänien. Für die Validierung gelten die nationalen Anforderungen, insbesondere zu Übersetzung und Gebühren, die beim OSIM zu erfüllen sind.

    Das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht

    Rumänien hat das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert und ist seit dem 1. September 2024 teilnehmender Mitgliedstaat. Daraus folgt:

    • Ein Europäisches Patent, für das ab diesem Tag einheitliche Wirkung eingetragen wird, erstreckt sich auch auf Rumänien.
    • Einheitspatente, deren einheitliche Wirkung vor dem 1. September 2024 eingetragen wurde, erfassen Rumänien nicht und werden es auch künftig nicht erfassen. Für diese Patente bleibt nur die klassische nationale Validierung.
    • Streitigkeiten über Einheitspatente und, vorbehaltlich eines Opt-out während der Übergangszeit, über klassische Europäische Patente mit Wirkung für Rumänien können vor das Einheitliche Patentgericht gelangen.

    Für Inhaber älterer Europäischer Patente stellt sich daher die Frage, ob ein Opt-out sinnvoll ist. Für neue Anmeldungen stellt sich die Frage, ob einheitliche Wirkung beantragt werden soll oder ob einzelne Validierungen günstiger sind.

    Urheberrecht

    Das Urheberrecht entsteht in Rumänien, wie in der gesamten Union, mit der Schöpfung des Werkes. Eine Eintragung ist keine Voraussetzung. Die vermögensrechtlichen Befugnisse bestehen nach dem harmonisierten Unionsrecht grundsätzlich während des Lebens des Urhebers und 70 Jahre nach seinem Tod. Geschützt sind unter anderem Texte, Software, Fotografien, Grafiken, Musik und Filme.

    Für Unternehmen ist weniger die Entstehung des Rechts das Problem als die Frage, wem es gehört:

    • Arbeitnehmer. Bei Werken, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entstehen, sollte der Arbeitsvertrag die Übertragung der vermögensrechtlichen Befugnisse ausdrücklich und umfassend regeln.
    • Freie Mitarbeiter und Agenturen. Ohne schriftlichen Vertrag über die Übertragung der Rechte bleibt der Auftraggeber oft auf einer bloßen Nutzungserlaubnis sitzen. Das betrifft Logos, Websites, Software und Marketingmaterial gleichermaßen.
    • Software. Bei Entwicklungsaufträgen sollten Quellcode, Dokumentation, Open-Source-Bestandteile und künftige Weiterentwicklungen vertraglich erfasst werden.

    Zum Nachweis von Datum und Inhalt eines Werkes empfiehlt es sich, Entwürfe und Fassungen geordnet zu archivieren.

    Geschäftsgeheimnisse

    Nicht alles lässt sich als Patent oder Marke schützen. Rezepturen, Kundenlisten, Algorithmen oder Herstellungsverfahren bleiben oft besser geheim. Schutz setzt dann voraus, dass das Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen trifft: Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Mitarbeitern und Partnern, Zugriffsbeschränkungen und eine klare Kennzeichnung vertraulicher Informationen.

    Durchsetzung

    Werden Ihre Rechte in Rumänien verletzt, kommen mehrere Wege in Betracht:

    • Abmahnung. Ein begründetes Schreiben an den Verletzer klärt viele Fälle ohne Gericht.
    • Zivilverfahren. Vor den rumänischen Gerichten können Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz verlangt werden. In dringenden Fällen kommen einstweilige Maßnahmen in Betracht.
    • Strafrechtlicher Schutz. Bestimmte schwere Verletzungen von Marken- und Urheberrechten sind strafbar.
    • Zoll. Rechteinhaber können bei den Zollbehörden beantragen, dass verdächtige Waren an der EU-Außengrenze angehalten werden. Für Marken, die häufig gefälscht werden, ist das ein wirksames Instrument.
    • Einheitliches Patentgericht. Für Einheitspatente und nicht ausgenommene Europäische Patente steht das EPG zur Verfügung.

    Welcher Weg der richtige ist, hängt von der Beweislage, dem Umfang der Verletzung und dem Ziel ab: schnelle Beendigung, Schadensersatz oder beides.

    Häufige Fehler ausländischer Unternehmen

    • Die Marke ist nur im Heimatland eingetragen, ein Dritter meldet sie in Rumänien an.
    • Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist zu eng oder zu allgemein.
    • Software und Design wurden von rumänischen Dienstleistern ohne Rechteübertragung erstellt.
    • Ein Europäisches Patent wurde in Rumänien nicht validiert, obwohl dort produziert oder verkauft wird.
    • Die Benutzung der Marke wird nicht dokumentiert.

    Wann Sie rechtlichen Rat einholen sollten

    Vor dem Markteintritt, vor der Anmeldung einer Marke oder eines Patents, beim Abschluss von Entwicklungs- und Agenturverträgen und sobald Sie eine Verletzung feststellen. Unsere Kanzlei berät Unternehmen bei Anmeldestrategien, Verträgen über geistiges Eigentum und der Durchsetzung von Rechten in Rumänien. Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zur Rechtslage am angegebenen Stichtag und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Schreiben Sie uns an

    Empfohlene Artikel