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Rumänien: Thin Capitalization & Zinsabzugsfähigkeit 2026
Einführung: Die entscheidende Bedeutung von Thin Capitalization für Auslandsinvestitionen in Rumänien
Für ausländische Investoren und multinationale Konzerne, die in Rumänien tätig sind oder eine Präsenz planen, ist das Verständnis der Feinheiten der Thin-Capitalization-Regeln und der Zinsabzugsfähigkeit von größter Bedeutung. Diese Vorschriften wirken sich direkt auf die Rentabilität und die finanzielle Struktur Ihrer rumänischen Gesellschaften aus und beeinflussen die effektiven Steuersätze erheblich. Da wir uns 2026 nähern, ist es entscheidend, sich des aktuellen Rechtsrahmens voll bewusst zu sein, insbesondere da Steuerlandschaften stets einem Wandel unterliegen.
Dieser umfassende Leitfaden zielt darauf ab, Rumäniens Bestimmungen zur Thin Capitalization und Zinsabzugsfähigkeit zu entmystifizieren und klare, umsetzbare und rechtlich präzise Ratschläge zu bieten, die auf ein internationales Publikum zugeschnitten sind. Wir werden die spezifische Gesetzgebung detailliert behandeln, praktische Beispiele liefern und auf potenzielle Fallstricke sowie die Konsequenzen der Nichteinhaltung hinweisen. Unser Ziel ist es, Sie mit dem notwendigen Wissen auszustatten, um Ihre Finanzstrukturen zu optimieren und die vollständige Einhaltung der Vorschriften in Rumänien zu gewährleisten. Dieser Artikel behandelt umfassend die Rumänien Thin Capitalization Zinsabzugsfähigkeit 2026 und ihre Auswirkungen.
Verständnis der Thin Capitalization in Rumänien: Das Kernproblem
Unternehmen, insbesondere solche, die Teil multinationaler Konzerne sind, finanzieren ihre Operationen oft durch eine Mischung aus Eigenkapital und Fremdkapital. Wenn ein Unternehmen überwiegend durch Fremdkapital von verbundenen Parteien statt durch Eigenkapital finanziert wird, gilt es als „dünn kapitalisiert“ (thinly capitalized). Diese Struktur kann vorteilhaft sein, da Zinszahlungen in der Regel steuerlich abzugsfähig sind, was die steuerliche Bemessungsgrundlage reduziert, im Gegensatz zu Dividendenausschüttungen. Um eine übermäßige Fremdfinanzierung zu verhindern, die die Steuerbemessungsgrundlage aushöhlen könnte, implementieren viele Länder, einschließlich Rumänien, Thin-Capitalization-Regeln.
Rechtsrahmen: Bestimmungen des rumänischen Steuergesetzbuches
Die grundlegenden Bestimmungen zur Zinsabzugsfähigkeit, einschließlich der Thin-Capitalization-Regeln, sind im rumänischen Steuergesetzbuch (Codul Fiscal), Gesetz Nr. 227/2015, mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen verankert. Insbesondere Artikel 40 des Steuergesetzbuches, betitelt „Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen und anderen gleichzusetzenden Kosten“, legt die allgemeinen und spezifischen Beschränkungen fest.
Die allgemeine Zinsabzugsgrenze (Regel basierend auf EBITDA)
Rumänien hat Bestimmungen aus der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung (ATAD I und ATAD II) übernommen, um seine Steuervorschriften an internationale Best Practices anzupassen. Seit dem 1. Januar 2018 wendet Rumänien eine auf dem Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA) basierende Beschränkung für die Zinsabzugsfähigkeit an. Diese Regel ersetzt die frühere Eigenkapital-Fremdkapital-Verhältnis-Regel, obwohl einige spezifische Bestimmungen bezüglich Fremdkapital von verbundenen Parteien in bestimmten Kontexten weiterhin relevant sind.
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Gemäß Artikel 40, Absatz (1^1) des Steuergesetzbuches sind Aufwendungen für Zinsen und andere gleichzusetzende Kosten bei der Berechnung der Körperschaftsteuer nur bis zu einer jährlichen Obergrenze von EUR 200.000 abzugsfähig. Übersteigt der abzugsfähige Betrag der Zinsaufwendungen und anderer gleichzusetzender Kosten diesen Schwellenwert, ist der Überschuss bis zu 30% des angepassten steuerlichen Ergebnisses abzugsfähig.
Das Angepasste Steuerliche Ergebnis (AFR) wird berechnet als: (Buchhalterischer Gewinn oder Verlust + spezifische nicht abzugsfähige Aufwendungen (z. B. Körperschaftsteuer, nicht abzugsfähige Zinsen und gleichzusetzende Kosten, Wertberichtigungen betreffend langfristige Vermögenswerte, Nettoaufwand im Zusammenhang mit der Verschrottung/dem Verkauf von Anlagevermögen) - spezifische nicht steuerbare Einnahmen (z. B. nicht steuerbare Zinsen und gleichzusetzende Einnahmen, Einnahmen aus Wertberichtigungen betreffend langfristige Vermögenswerte, Einnahmen aus der Verschrottung/dem Verkauf von Anlagevermögen)).
- Carry-forward Mechanismus: Jegliche nicht abzugsfähige Zinsen, die den Schwellenwert von EUR 200.000 und 30% des AFR überschreiten, können unbefristet vorgetragen werden. Dies ist ein entscheidender Punkt für langfristige Finanzierungen.